Das Leben an der Gertrud-Bäumer-Schule

Soziales Miteinander

  • Wir verstehen uns als eine Schulgemeinschaft.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen respektvoll und höflich miteinander um.
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung ungestört zu äußern, sofern nicht andere dadurch verletzt oder benachteiligt werden.
  • Konflikte werden ohne körperliche und verbale Gewalt gelöst. Bei Problemen wenden die Schüler/innen sich an die Lehrkräfte oder Streitschlichter.
  • Schüler/innen übernehmen zunehmend soziale Verantwortung für sich selbst und die Lerngruppe.
  • Schüler/innen sollen selbstbewusst am kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Unterricht

  • Lehrer und Schüler/innen haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Ziel der Schüler/innen soll es sein, sich nach ihren Möglichkeiten zu entfalten um ihren bestmöglichen Abschluss zu erreichen.
  • Dazu gehört die Pflicht der unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung (Hausaufgaben)
  • Dazu gehört auch die Pflicht alle Materialien bereitzuhalten.
  • Zur Erreichung dieses Zieles beteiligen sich die Schüler/innen aktiv am Unterricht.

Eltern

  • Eltern tragen Mitverantwortung für den schulischen Erfolg ihrer Kinder. Diese nehmen sie wahr, indem sie die Schulordnung anerkennen und mit ihren Kindern auf die Einhaltung dieser Ordnung achten.
  • Eltern unterstützen die schulische Entwicklung ihrer Kinder, indem sie Informations- und Gesprächsangebote wahrnehmen und sich bei schulischen Aktivitäten engagieren.

Schule und Ausstattung

  • Wir arbeiten in einer ordentlichen und sauberen Schule und behandeln daher alle Materialien, Einrichtungsgegenstände und Räume in den Schulgebäuden sorgfältig.
  • Das Gleiche gilt auch für den Umgang mit dem Eigentum anderer Mitschülerinnen.
  • Mutwillige Zerstörung und Verschmutzung lehnen wir selbstverständlich ab.

Pausenregelung

Die Schüler/innen halten sich auf dem Pausenhof auf. 
Der Pausenhof endet am Sportplatz (rechts), an den Schaukeln (links) und am Pavillon vorne.
Der Schulhof darf in den Pausen nicht verlassen werden (Aufsichtspflicht).

Regenpausen: Die Schüler/innen halten sich unter den Überdachungen auf dem Schulhof auf.

Unterrichtsbetrieb

Der Unterricht beginnt pünktlich um 7.55 Uhr.
Alle Beteiligten sind dafür verantwortlich, dass der Unterricht rechtzeitig beginnen kann.
Die Schüler/innen werden auf Schulhof von den Lehrkäften abgeholt. Gemeinsam gehen sie dann in den Unterricht.

Kleiderordnung

  • Wir verstehen uns als eine Schulgemeinschaft, die sich durch gute Leistung und positives soziales Miteinander auszeichnet, nicht durch Äußerlichkeiten.
  • Anzügliche und ausgrenzende Kleidung ist deshalb nicht erwünscht.
  • Lehrer und Schüler/innen haben sich dem Arbeitsleben entsprechend zu kleiden. Dies soll den Schüler/innen zur Vorbereitung auf das spätere Berufsleben dienen.

Abwesenheit von der Schule

  • Krankheitsbedingte Abwesenheit ist bis 7.30 Uhr im Sekretariat telefonisch zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten folgt, wenn die Schüler/in wieder in die Schule kommt.
  • Atteste müssen nur noch in besonderen Fällen vorlegt werden.
  • Erkrankungen unmittelbar vor und nach den Ferien müssen durch ein Attest belegt werden.
  • Freistellung vom Unterricht vor und nach den Ferien muss durch die Schulleitung mindestens 4 Wochen vorher genehmigt werden.
  • Abwesenheit wegen religiöser Feiertage muss mindestens 1 Woche vorher schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden.

Verschiedenes

Auf dem Schulgelände müssen die Schüler/innen ihre Mobiltelefone ausschalten. Ein Versicherungsschutz bei Verlust besteht nicht. Nur in  Notfällen und mit Genehmigung des Schulpersonals darf das Handy eingeschaltet und benutzt werden (siehe Handynutzung an der GBS).

Beim Betreten des Schulgebäudes sind alle elektronischen Geräte auszuschalten.

Rauchverbot besteht von Gesetzes wegen auf dem gesamten Schulgelände.

Stand 26.01.2012

Ergänzungen zur Schulordnung gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 30.06.2016

Kleiderordnung

  • Wir verstehen uns als eine Schulgemeinde, die sich durch gute Leistungen und positives Miteinander auszeichnet, nicht durch Äußerlichkeiten.
  • Anzügliche und ausgrenzende Kleidung ist deshalb nicht erwünscht.
  • Lehrkräfte und Schüler/Innen haben sich dem Arbeitsleben entsprechend zu kleiden. Dies soll den Schüler/Innen zur Vorbereitung auf das spätere Berufsleben dienen.

Seit dem Schuljahr 2015-2016 gibt es eine Schulkleidung an der GBS. Die Schulkonferenz empfiehlt die Schulkleidung allen Schüler/Innen, weil damit die vorgenannten Bedingungen am besten umgesetzt werden können.

Änderung der Schulordnung / Hausordnung – Besucher in der Schule

Aus Sicherheitsgründen wird die Schulordnung / Hausordnung an der Gertrud-Bäumer-Schule wie folgt ergänzt:

  • Jeder Besucher, auch Angehörige von Schüler/innen, müssen sich sofort nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anmelden. Sie erhalten einen Besucherausweis. Besucher, die im Haus angetroffen werden und keinen Ausweis haben, werden sofort ins Sekretariat geschickt.
  • Besucher, deren Gesicht nicht zu erkennen ist, dürfen das Schulgelände nicht betreten. Dazu gehören: vollflächige Karnevalsmasken, Integralhelme, sowie jede andere Form von Gesichtsverdeckung.

Handynutzung an der GBS

Mobile Telefone dürfen ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden. Sie dürfen nur außerhalb des Schulgeländes und des Unterrichts benutzt werden. Es besteht KEIN Versicherungsschutz gegen Verlust und/oder Diebstahl.
Wenn Lehrkräfte es erlauben, dürfen die Schüler/innen  das Handy für unterrichtliche Zwecke benutzen.
Haus 2
Nach Absprache mit der Lehrkraft dürfen Schüler/innen das Handy benutzen, insbesondere um den Vertretungsplan einzusehen.

Ab dem Schuljahr 23-24

Die Schüler/innen haben vor dem Fachunterricht ihr Handy in bereit gestellte Behälter zu legen, damit der Unterricht störungsärmer laufen kann.

Nach dem Fachunterricht können die Schüler/innen das Handy wieder an sich nehmen. Verantwortlich dafür sind die Schüler/innen selbst.

Die weiteren Nutzungsbedingungen in der Schulordnung zur Handynutzung bleiben davon unberührt.